Saugstarke Helfer

VonMarcel Schoch

Saugstarke Helfer

Ein Bericht der Zeitschrift “AUTO SERVICE PRAXIS” vom 07-08/2019

Bindemittel | Der Einsatz von Öl- und Chemikalienbindern in der Werkstatt ist komplex: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, worauf muss beim Kauf von Bindemitteln geachtet werden, und welches Produkt ist das Richtige?

Einen Universal-Binder für alle flüssigen Chemikalien und Öle gibt es nicht. Zu vielfältig sind Stoffe und Anforderungen an die Binder. Um dem Anwender dennoch eine Orientierung an die Hand zu geben, wo welcher Binder eingesetzt werden kann, arbeitet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in Hennef seit 2006 zusammen mit dem Technischen Hilfswerk am DWA-Regelwerk „Öl- und Chemikalienbindemittel“ (www.dwa.de). Das Regelwerk soll künftig elf Bände umfassen. Bisher sind die Bände 1, 9 sowie 10 erschienen. Die Teile 2 bis 8 beziehungsweise 11 werden sukzessive folgen.

Berthold
Birnthaler, Schulungsreferent des GÖC e. V.,
ist Experte für
Öl- und Chemikalienbindemittel.

Das DWA-Regelwerk wird in Deutschland die vom ehemaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) herausgegebenen Anforderungskataloge LTwS 27 (Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe) mit dem Teil „Anforderungen an Ölbinder“ (Stand: April 1998) und die LTwS 31 „Anforderungen an Chemikalienbinder“ ersetzen. Solange das DWA-A 716 ff. Regelwerk aber noch nicht vollständig vorliegt, ist die Klassifizierung für Ölbinder nach LTwS 27 gültig (siehe Tabelle). Ergänzend hierzu kommt noch das DWA-Regelwerk „DWA-M 715, Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ zur Anwendung.
Anders die LTwS 31für Chemikalienbinder: Infolge von Problemen bei der Anwendung im Einsatzfall wurde sie zurückgezogen. Prüfungen und Prüfzeugnisse auf ihrer Grundlage werden deshalb seit 2006 nicht mehr durchgeführt beziehungsweise erteilt. Auch sind die damals auf Basis der LTwS 31 erteilten Zeugnisse damit mittlerweile alle nicht mehr gültig. Ein Verweis auf dem Produkt auf die LTwS 31 oder Werbung hiermit ist nicht zulässig und wird vom GÖC e. V. abgemahnt (Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel e. V.; www.goec-ev.com).

Kurzfassung
Kommt es in der Werkstatt zu Unfällen mit Ölen oder anderen flüssigen Chemikalien, stehen Gefahrenabwehr, Schadensbegrenzung, aber auch Umwelt- und Gesundheitsschutz an erster Stelle. Die Mittel der Wahl sind dann geeignete Öl- und Chemikalienbinder. Welcher Binder ist für was geeignet?

Schulung für den richtigen Umgang

Alle Öl- und Chemikalienbinder haben gemeinsam, dass sie flüssige Gefahrstoffe wie Öle oder Kohlenwasserstoffe unter anderem aufsaugen oder adsorbieren. Vor allem bei Chemikalienbindern darf es dabei zu keinen gefährlichen Reaktionen kommen. Um mit Chemikalien- und Ölbindern fachgerecht arbeiten zu können, bietet der GÖC e. V. daher Schulungen an. Verantwortlich für diese Kurse und ihre Organisation ist Berthold Birnthaler, Pressesprecher und Schulungsreferent des GÖC e. V. (birnthaler@goec-ev.de; http://www.birnthaler-parsberg.de). Die Schulungen haben unter anderem die Themen Ölbinder, Ölspurbeseitigung, Chemikalienbinder, Chemieunfälle sowie die Vorgaben der ADR zum Inhalt.
„Ziel der Schulungen ist es auch, den praktischen Umgang mit den Bindemitteln zu vermitteln“, so Birnthaler. „Speziell Kfz-Werkstätten sollten Bindemittel verwenden, die nicht hydrophob sind, da sich sonst weder Kühlflüssigkeit noch AdBlue aufnehmen lassen (LTwS27, Typ III).“ Auch müssen Ölbinder für den Einsatz auf Straßen den Zusatz R (Road; extra Prüfung!) haben, denn die Rutschsicherheit ist in Hinblick auf die Arbeitssicherheit in der Kfz-Werkstatt nach der Reinigung sehr wichtig.

Absichern und fachgerecht entsorgen

„Bindemittel werden immer auf die ausgelaufene Flüssigkeit gestreut und dort dann mit einem geeigneten Besen (zum Beispiel Piassava-Borsten) eingearbeitet“, so Birnthaler. „Damit wird erreicht, dass das Bindemittel auch in Bodenritzen ‚massiert‘ wird und hier die Flüssigkeit aufsaugen kann.“
Der Umweltfachmann weist darauf hin, dass man sich auch sofort um die Leckage kümmern und diese abdichten respektive undichte Gefäße oder Gebinde sichern muss. Wenn möglich, werden die Gebinde mit der Beschädigung nach oben gedreht, um ein weiteres Auslaufen zu verhindern. „Ist die Leckage jedoch so groß, dass ein Abdichten nicht möglich ist und die Menge der austretenden Flüssigkeit die Möglichkeiten der Kfz-Werkstatt übersteigt, sind sofort die Feuerwehr und Umweltbehörde unter Angabe der Art der Flüssigkeit zu benachrichtigen“, sagt Birnthaler.
Bei jeder Art von Leckage ist auch die Unfallstelle bis zur Wiederherstellung der vollständigen Verkehrssicherheit abzusichern. Gegebenenfalls muss die Reinigung wiederholt werden – unter Umständen sogar mit Tensiden. Wenn sich das Bindemittel dunkel verfärbt hat (sogenannte gesättigte Aufnahme), sollte es durch einen frischen Ölbinder ersetzt werden, um den Bereich sicher zu halten. Das bedeutet vor allem, zu verhindern, dass ausgelaufene Flüssigkeit in Gräben, Schächten, Rinnen und Gewässer gelangt.

„Speziell Kfz-Werkstätten sollten
Bindemittel verwenden, die nicht
hydrophob sind.“ Berthold Birnthaler, GÖC e. V.

Ist die Verkehrssicherheit wiederhergestellt (mindestens 80 Prozent der Rutschfestigkeit), sind die Bindemittel und aufgenommene Reinigungsflüssigkeiten gesondert einer fachgerechten Entsorgung unter Beachtung der ADR und der Abfallverordnung zuzuführen. Bis dahin sollten sie bis zur Abholung gesichert nach den gesetzlichen Anforderungen gelagert werden, denn die Gefährlichkeit der aufgenommenen Substanz bleibt erhalten. So können aufgenommene Flüssigkeiten in Bindemitteln aufgrund der großen Oberflächen stärker verdunsten, was gegebenenfalls zu Brand- und Explosionsgefahr führen kann.
Auch ist auf eventuelle chemische Reaktionen zu achten. Dies gilt gleichermaßen für Werkzeuge, die zur Reinigung eingesetzt wurden. Sie sind sofort nach Benutzung zu reinigen. Wichtig: Für den Transport gebrauchter Bindemittel sind nur
geprüfte und zugelassene Transportbehälter nach ADR zu verwenden. Bei Kunststoffgebinden muss die maximale Verwendungsdauer von fünf Jahren beachtet werden. „Nicht vergessen werden darf, dass die Werkstatt noch einen Entsorgungsnachweis benötigt“, ergänzt Birnthaler.
Weißes Material bei Öl auf Wasser
Zum Schluss ein Hinweis von Birnthaler: „Wer Öl auf Wasser oder bei Regen entsorgen muss, kann auch ein Ölbindevlies (Rollen, Tücher und andere) verwenden. Hierbei ist auf den Einsatz von sogenanntem weißem Material zu achten, da dies auch im gesättigten Zustand auf der Wasseroberfläche schwimmt.“ Marcel Schoch www.autoservicepraxis.de

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