Mitglied werden

Mitglieder in der GÖC können grundsätzlich alle Hersteller, Vertreiber und Importeure mit Firmensitz in der Europäischen Union werden die:

  • wenigstens ein Bindemittel im Sinne der Gemeinschaft herstellen, importieren, zubereiten, konfektionieren oder vermarkten,
  • im Besitz von mindestens einem gültigen Prüfzeugnis sind,
  • die Satzung und Vereinsziele anerkennen,
  • die Anforderungen der GÖC in ihrer jeweils gültigen Fassung erfüllen.

Einzelpersonen, die an den Zielen der GÖC ein anerkanntes Interesse haben, sowie Sach- und Fachkundige, die dem Zweck der GÖC dienen, können ebenfalls Mitglieder werden.

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