Mitglieder in der GÖC können grundsätzlich alle Hersteller, Vertreiber und Importeure mit Firmensitz in der Europäischen Union werden die:
Einzelpersonen, die an den Zielen der GÖC ein anerkanntes Interesse haben, sowie Sach- und Fachkundige, die dem Zweck der GÖC dienen, können ebenfalls Mitglieder werden.