LTwS-Schrift Nr. 31 zurückgezogen

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LTwS-Schrift Nr. 31 zurückgezogen

Im Rahmen der Überarbeitung der LTwS-Schrift Nr. 31 “Anforderungen an Chemikalienbindemittel” und Überführung in das Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA e.V.) wird diese Schrift zurückgezogen und verliert damit ihre Gültigkeit. Prüfungen auf der Grundlage der LTwS-Schrift Nr. 31 werden nicht mehr durchgeführt und Prüfzeugnisse nicht mehr erteilt. Die bisher von den Prüfinstituten erteilten Zeugnisse bleiben für die Dauer ihrer Laufzeit gültig. Eine weitere Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Prüfinstitute wurden gebeten entsprechend zu verfahren. 
Öffentliche Stellen werden gebeten, im Ausschreibungstext nicht mehr Bezug auf die LTwS-Schrift Nr. 31 zu nehmen.
Informationen zu den neuen Prüfvorschriften erhalten Sie zu gegebener Zeit auf der Website der DWA: http://www.dwa.de

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