Die LTwS-Schrift Nr. 27 stammt vom August 1998. Bitte beachten Sie, dass sich in der Zwischenzeit einige Schriften, auf die Bezug genommen wird, geändert haben:
Darüber hinaus wurde die Liste der Prüfstellen für Prüfungen gem. den „Anforderungen an Ölbinder“ (vormals LTwS-Schrift Nr. 15) wie folgt erweitert:
Die arbeitsmedizinische und umwelttechnische Beurteilung erstellt:
Im Rahmen der Überarbeitung der LTwS-Schrift Nr. 31 “Anforderungen an Chemikalienbindemittel” und Überführung in das Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA e.V.) wird diese Schrift zurückgezogen und verliert damit ihre Gültigkeit. Prüfungen auf der Grundlage der LTwS-Schrift Nr. 31 werden nicht mehr durchgeführt und Prüfzeugnisse nicht mehr erteilt. Die bisher von den Prüfinstituten erteilten Zeugnisse bleiben für die Dauer ihrer Laufzeit gültig. Eine weitere Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Prüfinstitute wurden gebeten entsprechend zu verfahren.
Öffentliche Stellen werden gebeten, im Ausschreibungstext nicht mehr Bezug auf die LTwS-Schrift Nr. 31 zu nehmen.
Informationen zu den neuen Prüfvorschriften erhalten Sie zu gegebener Zeit auf der Website der DWA: http://www.dwa.de
Starkes Vertrauen des Beirates LTwS (Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums) in die GÖC e.V. Nach rund 30jährigem Bestehen hat jetzt der BMU Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS)“ seine Tätigkeit eingestellt. Einige seiner Aufgaben mussten neu verteilt werden, um weiterhin bestimmte, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen anzubieten. Hierzu zählt auch die LTwS-Schrift Nr. 15 „Sofortmaßnahmen nach Mineralölunfällen“ mit der Liste der geprüften Ölbindemittel Die bisher auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes veröffentlichte Liste der geprüften Ölbindemittel wird ab sofort exklusiv auf der Homepage der GÖC-e.V. kostenlos zum download zur Verfügung gestellt. Die Liste wird weiterhin zweimal jährlich durch die akkreditierten Püfinstitute aktualisiert.
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der DAW e.V. und der Bundesanstalt THW (siehe PRESSEMITTEILUNG) wird der Fachausschuss GMAG organisatorisch als IG 7 dem DWA Hauptausschuss “Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz (HA-IG) zugeordnet.
Informationen über Veröffentlichungen und Ausbildungsveranstaltungen sollen zukünftig auf der Website der DWA e.V.und auf der Website des THW erfolgen.