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Ölspur – wer ist eigentlich verantwortlich?

Nach der StVO und den Straßengesetzen (Bundesfernstraßengesetz und Landesstraßengesetze) ist der Verursacher für die Beseitigung einer Ölspur verantwortlich. Realistisch ist er dazu aber kaum in der Lage: entweder hat er es nicht bemerkt oder ist dazu technisch nicht in der Lage.
Um möglichst schnell den verkehrsicheren Zustand der Straße wieder herzustellen, ist hier die Straßenbaubehörde auf Kosten des Verursachers gefragt. So weit die Theorie.

Da die Gefahrenabwehr und die Beseitigung der Ölspur aber unverzüglich zu erfolgen hat, muss meistens die Feuerwehr ausrücken, die durch das dichtere Netz und ständige Bereitschaft wesentlich schneller vor Ort ist. Die Weitergabe der Verantwortung an den Baulastträger muss dann später nach der Gefahrenabwehr erfolgen. Das können je nach Straße das Land, der Bund, der Kreis oder die Kommune sein.

Die entstandenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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Schulung und Vortrag „ Öl- und Chemikalienbindemittel „ durch den Schulungsreferenten der GÖC e.V. Herrn Berthold Birnthaler im Gerätehaus der FF Erbendorf am 31.07.2019

Der 1. Kommandant der FF Erbendorf (www.ffw-erbendorf.de ) in der nördlichen Oberpfalz,  Herr Bernhard Schmidt konnte zu der o.g. Informationsveranstaltung noch die Führungskräfte der FF Erbendorf die FF Kemnath, FF Waldsassen und Führungskräfte des Landkreises Tirschenreuth begrüßen.

Herr Berthold Birnthaler erklärte in bewährter Weise die  verschiedenen Ölbindertypen ( I, II, III, III R, IV ) und die Anwendungsweise. Der lebendige Vortrag mit unzähligen Originalmustern wurde durch das enorme Fachwissen des Referenten bereichert. Der Praxisbezug konnte ebenfalls nachvollzogen werden, die er  bei diversen Einsätzen geleistet hat. Hierbei merkte man, dass Herr Birnthaler durch seine langjährige Zusammenarbeit mit der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg im Bereich der Gefahrgutfortbildung als externer Berater, ein Profi ist.

Seine selbst besuchten Lehrgänge und die vielen Ausbildungen und auch Auszeichnungen sind ein Garant für das enorme Wissen, das er gerne und oft weiter vermittelt.

Herr Birnthaler konnte auch vieles aus seinen über 30 jährigen Chemiepraxis beisteuern und gab hilfreiche Tips für das mögliche Einsatzgeschehen. Es wurde auch über die Vorschriften der Entsorgung in Bezug auf die ADR Vorschriften und der UN geprüften Gebinde gesprochen.

Ebenfalls nicht unerwähnt blieb, dass es derzeit keine UN geprüfte Bergefässer aus Kunststoff mit einer  nach ADR erforderlichen T – Codierung gibt ! Aber auch hier konnte der par excellence Fachmann einen Tip mit einem PE-Inliner für Stahl- und Edelstahlbergefässer geben.

Für den Einsatz auf Gewässern wurden anschaulich die Vorzüge von Ölbindevlies ( Tücher, Rollen Sperren ) und die Anwendungshinweise erläutert.

Selbst für den Einsatz bei Chemikalienunfällen hatte der Experte wichtige Informationen und die entsprechenden nProdukte zur Hand.

Der unterhaltsame Schulungsabend, war kein monotoner Vortrag, sondern ein Dialog unter Feuerwehrleuten und dem Referenten, der auch eine Feuerwehr Ausbildung vorweisen kann.

Herr Birnthaler ist auch für die DWA Deutsche Wasser- und Abwasser Vereinigung e.V. als Referent tätig.

Seit September 2012 bereits über 1500 Personen über den richtigen Umgang mit Öl- und Chemikalienbindemittel geschult.

Gerne kann Herr Birnthaler den  Vortrag / Schulung in Absprache auch andernorts halten und freut sich über eine Kontaktaufnahme

birnthaler@goec-ev.com

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Geprüfte Ölbindemittel nach LTwS-Nr. 27 u. DWA-A 716 FF

Nach Einführung der Arbeitsblätter DWA-A 716 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien/Zulassung“ Teil 1: Allgemeine Anforderungen  und Teil 9: Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße) sind nun neben den bestehenden geprüften Ölbindemitteln gemäß LTwS-Nr. 27 „Anforderungen an Ölbinder“ auch die Produkte, welche gemäß den neuen DWA-Vorschriften geprüft wurden, zu finden.

Aktuell besteht eine Koexistenz beider Prüfverfahren. Alle getesteten Produkte – sowohl nach DWA als auch LTwS – sind arbeitsmedizinisch überprüft und geeignet, bei fachgerechter Anwendung Verkehrsflächen sicher zu reinigen. Weitere Infos im Download.

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Neues Mitglied HOSKO GmbH

Wir begrüßen unser neues Mitglied HOSKO, das mit seiner Erfahrung einen positiven Beitrag in der GÖC leisten kann.

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