Die LTwS-Schrift Nr. 27 stammt vom August 1998. Bitte beachten Sie, dass sich in der Zwischenzeit einige Schriften, auf die Bezug genommen wird, geändert haben:
- VbF wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ersetzt.
- GGVS wurde durch GGVSE ersetzt, die Einteilung erfolgt nicht mehr nach Randnummern, sondern nach Kapiteln.
- Nach der „Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis“ gelten die Abfallschlüsse
+ 15 02 02 = besonders überwachungsbedürftige Abfälle KrwAbfG § 41 (Gefahrstoffe wurden aufgesaugt
+ 15 02 03 = wenn keine Gefahrstoffe aufgesaugt wurden
Darüber hinaus wurde die Liste der Prüfstellen für Prüfungen gem. den „Anforderungen an Ölbinder“ (vormals LTwS-Schrift Nr. 15) wie folgt erweitert:
- DEKRA Umwelt GmbH, Labor für Umwelt- und Produktanalytik, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart
- Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, 44285 Dortmund
- Polymer-Institut, Quellenstr. 3, 65439 Flörsheim-Wicker
Die arbeitsmedizinische und umwelttechnische Beurteilung erstellt:
- Hygiene Institut des Ruhrgebietes, Rotthauser Str. 19, 45879 Gelsenkirchen
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