Anmerkungen zur LTwS-Schrift Nr. 27, „Anforderungen an Ölbinder, Merkblatt zu Ölbinder, Merkblatt Schwimmende Ölsperren für Binnengewässer“

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Anmerkungen zur LTwS-Schrift Nr. 27, „Anforderungen an Ölbinder, Merkblatt zu Ölbinder, Merkblatt Schwimmende Ölsperren für Binnengewässer“

Die LTwS-Schrift Nr. 27 stammt vom August 1998. Bitte beachten Sie, dass sich in der Zwischenzeit einige Schriften, auf die Bezug genommen wird, geändert haben:

  • VbF wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ersetzt.
  • GGVS wurde durch GGVSE ersetzt, die Einteilung erfolgt nicht mehr nach Randnummern, sondern nach Kapiteln.
  • Nach der „Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis“ gelten die Abfallschlüsse
    + 15 02 02 = besonders überwachungsbedürftige Abfälle KrwAbfG § 41 (Gefahrstoffe wurden aufgesaugt
    + 15 02 03 = wenn keine Gefahrstoffe aufgesaugt wurden


Darüber hinaus wurde die Liste der Prüfstellen für Prüfungen gem. den „Anforderungen an Ölbinder“ (vormals LTwS-Schrift Nr. 15) wie folgt erweitert:

  • DEKRA Umwelt GmbH, Labor für Umwelt- und Produktanalytik, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart
  • Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, 44285 Dortmund
  • Polymer-Institut, Quellenstr. 3, 65439 Flörsheim-Wicker


Die arbeitsmedizinische und umwelttechnische Beurteilung erstellt:

  • Hygiene Institut des Ruhrgebietes, Rotthauser Str. 19, 45879 Gelsenkirchen

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